Pfarrscheune Benützung und Miete
Einwohnern und Einwohnerinnen von Lüsslingen-Nennigkofen sowie Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Lüsslingen können gemäss Reglement die Pfarrscheune für einen Anlass mieten. Auswärtige dürfen die Pfarrscheune nur in Verbindung mit einer Feier in der Kirche Lüsslingen oder Lüterkofen mieten. Bitte beachten Sie dabei die festgelegten Personenobergrenzen, je nach Anlass.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Unterlagen im Anhang. Bei Fragen und für die Terminreservation melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 032 621 60 10). Sie können Ihre Anmeldung auch einreichen, indem Sie das Anmeldeformular (Beilage 2) gleich ausfüllen und per Mail der Gemeindeverwaltung zustellen.
Hier finden Sie das Reglement mit den vier Beilagen.
Informationen
- Datum
- 28. September 2022
- Herausgeber/-in
- Gemeindeverwaltung
- Autor/-in
- Gemeinderat
Dokumente
Name | |||
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Pfarrscheune-Benuetzungsregl._mit_Tarif_und_Anhaengen_2022.pdf (PDF, 5.35 MB) | Download | 0 | Pfarrscheune-Benuetzungsregl._mit_Tarif_und_Anhaengen_2022.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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