Geschützte Bäume

Wussten Sie, dass die Gemeinde ein Baumkataster mit über 60 geschützten Bäumen auf öffentlichem und privatem Grund führt?
Steht der Baum auf Ihrem Grundstück womöglich unter Schutz?

Das Baumkataster finden Sie unter diesem Link zum Naturinventar

Zu beachten: Ein geschützter Baum darf nur aus zwingenden Gründen und mit Bewilligung der Bau- und Werkkommission gefällt werden. Auf jeden Fall muss eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.