Die Kontrollfrist auf Ihrem Ausländerausweis läuft in Kürze ab?
In der Regel erhalten Sie rechtzeitig (es sei denn, Sie haben eine "L"-, "N-" oder "F"-Bewilligung) vom Staatssekretariat für Migration ein Verlängerungsgesuch zugestellt. Dieses füllen Sie bitte aus und bringen es zur Bearbeitung und Weiterleitung der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie bitte auch einen gültigen Pass sowie den Ausländerausweis (Aufenthaltstitel) im Original spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung vorbei. Sollten Sie kein Verlängerungsgesuch erhalten haben oder aus irgendeinem Grund ein neues benötigen, so finden Sie diese bei den Anhängen.
Personen mit einer "L"-Bewilligung müssen sich selber um eine Verlängerung bemühen, d.h. den Ausländerausweis zusammen mit einem gültigen Arbeitsvertrag und Pass rechtzeitig zur Verwaltung bringen.
Personen mit einer "N-", oder "F"-Bewilligung melden sich bitte rechtzeitig für die Verlängerung bei der Verwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auch via Link: Migrationsamt Solothurn

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