Anmeldung
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug anmelden. Davor müssen Sie sich am alten Wohnort abgemeldet haben.
Sie können dies mit eUmzug tun. Den Link dazu finden Sie hier: eUmzug
Oder Sie kommen persönlich an den Schalter.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen pro Person zukommen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular (siehe Dokumente)
- Interimsausweis/Heimatausweis (bei Wochenaufenthalt oder Zweitwohnsitz)
- Pass oder Identitätskarte
- Familienbüchlein oder Geburtsurkunde (bei Kindern unter 18 Jahren)
- Krankenversicherungsnachweis (der oblig. Grundversicherung)
- Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters (Niederlassungsnachweis)
Wenn Sie einem anderen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen für alle zuziehenden Personen:
- ausgefülltes Anmeldeformular (siehe Publikationen)
- gültiger Pass oder gegebenenfalls IDK
- Ausländerausweis (oder Zusicherung des Migrationsamtes)
- Krankenversicherungsnachweis (der oblig. Grundversicherung)
- Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
- Geburtsurkunde und/oder Ehedokument
- Arbeitsvertrag (bei Erstzuzug oder bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton)
Zugehörige Objekte
Name | |||
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2024_Anmeldeformular (PDF, 39.16 kB) | Download | 0 | 2024_Anmeldeformular |
2024_Anmeldeformular mit Kindern (PDF, 55.37 kB) | Download | 1 | 2024_Anmeldeformular mit Kindern |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 621 60 10 | gemeinde@luesslingen-nennigkofen.ch |
Name | Download |
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