Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort für die Zukunft alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen vor oder nach dem Wegzug bei uns abmelden
Sie können Ihren Wegzug mit eUmzug melden. Dafür wählen Sie bitte diesen Link: eUmzug
Oder Sie kommen mit dem ausgefüllten Abmeldungsformular an den Schalter. Das Formular finden Sie im Anhang weiter unten.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde als solche ist gratis, bei der Abmeldung wird Ihnen aber gleich der geschuldete Anteil an die Abfallgrundgebühren und die Gemeindewerkersatzabgabe des laufenden Jahres in Rechnung gestellt.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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2023_2Abmeldeformular.pdf (PDF, 32.62 kB) | Download | 0 | 2023_2Abmeldeformular.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 621 60 10 | gemeinde@luesslingen-nennigkofen.ch |
Name | Download |
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