Sie sind verantwortlich, dass die Einwohnergemeinde Kenntnis von einer Hundehaltung hat sowie die Daten für die Anmeldung oder Anpassung im AMICUS-Register erhält. Bitte melden Sie der Verwaltung auch, wenn Sie Ihr Tier weggeben haben oder es verstorben ist.
Für Hunde, die per Stichdatum 1. April älter als 6 Monate sind, muss die Hundesteuer bezahlt werden.

Jeweils im April erhalten Sie für Ihren Hund/Ihre Hunde die Rechnung für die Hundesteuer zugestellt. Es gibt kein Kontrollabzeichen mehr.

Pro Hund beträgt die Gebühr für 1 Jahr Fr. 120.00 (inkl. Abgabe an Kanton von Fr. 40.00).

Für den Unterhalt der Hunde-Kotentsorgungsbehälter ist der Gemeindearbeiter, Nico Wassermann, zuständig.

Bild eines Berner Sennenhundes

Zugehörige Objekte