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08.02.2023 08:39:05
Die Gemeinde ist gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Das Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.
Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden zweiten Montag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Kehrichtsäcken bereit, welche mit den korrekten Gebührenmarken versehenden sind. Bis und mit Sammlung vom 27. Februar 2023 dürfen noch die Gemeindemarken verwendet werden, die bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Ab März 2023 dürfen dann nur noch KEBAG-Säcke, -Sperrgutmarken und -Containerbänder verwendet werden.
Nur so entrichten sie die Kehrichtgebühr ordnungsgemäss.
Weitere Informationen sind unter der Rubrik Entsorgung zu finden.
Dokument 2023_Entsorgungsplan.pdf (pdf, 310.5 kB)
Name | Laden |
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Abfallgebühren Reglement und Gebührenregulativ | Abfallreglement_2023_neu.pdf (pdf, 943.1 kB) Abfallgebuehrenregulativ_2023.pdf (pdf, 892.9 kB) |
Abfallkalender 2023 | ![]() |
Grüngut-Sammelstellenplan | ![]() |
Plastik-Recycling | ![]() |
Umweltschutzreglement L-N | ![]() |
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