https://www.luesslingen-nennigkofen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?action=showdienst&dienst_id=11028
21.05.2022 04:38:30
Sie sind verantwortlich, dass die Einwohnergemeinde Kenntnis von einer Hundehaltung hat sowie die Daten für die Anmeldung oder Anpassung im AMICUS-Register erhält. Bitte melden Sie der Verwaltung auch, wenn Sie Ihr Tier weggeben haben oder es verstorben ist.
Für Hunde, die per Stichdatum 1. April älter als 6 Monate alt sind, muss die Hundesteuer bezahlt werden.
Jeweils im April erhalten Sie für Ihren Hund/Ihre Hunde die Rechnung für die Hundesteuer zugestellt. Es gibt kein Kontrollabzeichen mehr.
Gebühr | gültig | Kosten |
Abgabe an Kanton und Gemeinde |
1 Jahr | Fr. 120.-- total |
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