Sie sind verantwortlich, dass die Einwohnergemeinde Kenntnis von einer Hundehaltung hat sowie die Daten für die Anmeldung oder Anpassung im AMICUS-Register erhält. Bitte melden Sie der Verwaltung auch, wenn Sie Ihr Tier weggeben haben oder es verstorben ist.
Für Hunde, die per Stichdatum 1. April älter als 6 Monate alt sind, muss die Hundesteuer bezahlt werden.
Jeweils im April erhalten Sie für Ihren Hund/Ihre Hunde die Rechnung für die Hundesteuer zugestellt. Es gibt kein Kontrollabzeichen mehr.
Gebühr |
gültig |
Kosten |
Abgabe an
Kanton und
Gemeinde |
1 Jahr |
Fr. 120.-- total |