https://www.luesslingen-nennigkofen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=11019
08.02.2023 07:47:23
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug anmelden. Davor müssen Sie sich am alten Wohnort abgemeldet haben.
Sie können dies mit eUmzug tun. Den Link dazu finden Sie hier: eUmzug
Oder Sie kommen persönlich an den Schalter.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen pro Person zukommen:
Wenn Sie einem anderen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen für alle zuziehenden Personen:
Dokumente | 2023_Anmeldeformular.pdf (pdf, 201.1 kB) 2023_Anmeldeformular_mit_Kindern.pdf (pdf, 55.9 kB) |
Name | Laden |
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Gemeindeordnung L-N | Gemeindeordnung_2022.pdf (pdf, 893.6 kB) Liste_der_Zusammenarbeit_in_der_Gemeinde_2015_04_21.pdf (pdf, 91.4 kB) |
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