https://www.luesslingen-nennigkofen.ch/de/verwaltung/abfall/abfallarten/welcome.php?action=show&object_id=4030
29.01.2023 20:38:18
Wichtig | Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht. Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden. | |
Sammelstellen | Neuenschwander AG |
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