Abwasserbeseitigungs-Reglement L-NIn diesem Reglement wird die Abwasserbeseitigung geregelt. Das Reglement wurde von der Gemeindeversammlung am 24. Januar 2013 und vom Regierungsrat mit RRB vom 04. Juni 2013 genehmigt.
Zugehörige Dienstleistungen: Abwasserentsorgung, Gebühren Zuständige Instanz: Bauverwaltung
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