Berechnungstabelle nach Art. 42 Abs. 3 RPV

Mit dieser Tabelle können Sie berechnen, ob ein geplanter Ausbau Ihrer bestehenden Liegenschaft die zulässigen Eckwerte einhält, wie sie in  Artikel 42 Absatz 3 der RPV vorgegeben werden.

Zu Ihrer Information: Ab 2. Februar 2026 werden Sie ihr Baugesuch digital über die eBau-Plattform des Kantons eingeben können. Informationen dazu folgen Mitte Januar 2026. 

Informationen

Datum
18. Dezember 2025
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde
Autor/-in
Bauverwaltung

Dokumente

Name
Tabelle_fuer_Berechnungen_nach_Art_42_Abs_3_RPV.xls (XLS, 100.5 kB) Download 0 Tabelle_fuer_Berechnungen_nach_Art_42_Abs_3_RPV.xls

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