Absolutes Feuerungsverbot
Infolge der anhaltenden Trockenheit ist jegliches Feuer machen - auch im Siedlungsgebiet - ab sofort verboten.
Zum Schutz der Fische und anderer Wasserlebewesen ist es nach wie vor nicht erlaubt, Weiher oder Bäche zu betreten. Baden ist nur noch in der Aare, der Emme und der Birs erlaubt.
Die Wasserentnahme aus Gewässern ist nur noch mit einer kantonalen Bewilligung erlaubt.
Bitte helfen Sie mit, diese Weisungen umzusetzen.
Zugehörige Objekte
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| 1_2026_07_29_Plakat_Waldbrandgefahr SO (PDF, 289 kB) | Download | 0 | 1_2026_07_29_Plakat_Waldbrandgefahr SO |
| 2_2026_07_30_Allgemeinverf-absolutes Feuerverbot (PDF, 120 kB) | Download | 1 | 2_2026_07_30_Allgemeinverf-absolutes Feuerverbot |
| 3_Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots (PDF, 118 kB) | Download | 2 | 3_Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots |
| 4_2026_07_13 Fischerei_Betretungsverbot_Verfügung (PDF, 121 kB) | Download | 3 | 4_2026_07_13 Fischerei_Betretungsverbot_Verfügung |