Waldbrandgefahr / Gewässer
Das Entfachen von Feuer ausserhalb des Siedlungsgebiets, d.h. entlang von Gewässern, im oder am Wald und auf Feldern, bleibt nach wie vor untersagt. Im Siedlungsgebiet darf jedoch wieder ein Feuer entfacht bzw. gegrillt werden, aber bleiben Sie vorsichtig.
Die nächste Lagebeuurteilung erfolgt am 3. September 2026.
Auch das Betretungsverbot der Gewässer wurde aufgehoben, nur für 4 Bäche gibt es noch ein Verbot für die Befischung. Mehr Informationen dazu finden Sie im Anhang 3 oder über diesen LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Wasserentnahme aus Gewässern ist nur mit einer kantonalen Bewilligung erlaubt.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| 0_Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot (PDF, 65 kB) | Download | 0 | 0_Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot |
| 2026_07_03_Allgemeinverfügung_Feuer_und_Feuerwerksverbot (PDF, 1.25 MB) | Download | 1 | 2026_07_03_Allgemeinverfügung_Feuer_und_Feuerwerksverbot |
| AWJF_Allgemeinverfügung Teilaufhebung (PDF, 174 kB) | Download | 2 | AWJF_Allgemeinverfügung Teilaufhebung |