eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Zuständig ist die Bau- und Werkkommission.
Das Baubewilligungsverfahren für die Einwohnergemeinde Lüsslingen-Nennigkofen wird neu digital über den kantonalen Online-Schalter eBau-PortalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingereicht.
Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Die Bestimmungen der Kantonalen Bauverordnung § 3 ff betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe.

Die Elektronische Aktenauflage eBau finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitung eBauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für jede Funktion zur Verfügung.

Fachliche Hilfe (z.B. bei Unklarheiten zum Ausfüllen des Gesuchs) erhalten Sie bei der Bauverwaltung (Tel. 032 671 22 45 oder sarah.hartmann@bsb-partner.ch).

Technische Hilfe zum eBau-Portal (z.B. bei Login-Problemen) erhalten Sie beim Support des Kantons Solothurn (eBauSO@bd.so.ch).
HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie Antworten für häuftig gestellte Fragen (FAQ).

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