Waldbrandgefahr - Update
Das Entfachen von Feuer ausserhalb des Siedlungsgebiets, d.h. entlang von Gewässern, im oder am Wald und auf Feldern, bleibt nach wie vor untersagt. Im Siedlungsgebiet darf aber wieder ein Feuer entfacht werden, aber bleiben Sie vorsichtig.
Die nächste Lagebeuurteilung erfolgt am 3. September 2026.
Zum Schutz der Fische und anderer Wasserlebewesen ist es nach wie vor nicht erlaubt, Weiher oder Bäche zu betreten. Baden ist nur noch in der Aare, der Emme und der Birs erlaubt. Aber nehmen Sie bitte auch dort Rücksicht.
Die Wasserentnahme aus Gewässern ist nur noch mit einer kantonalen Bewilligung erlaubt.
Bitte helfen Sie mit, diese Weisungen umzusetzen.
Zugehörige Objekte
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| 0_Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot (PDF, 65 kB) | Download | 0 | 0_Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot |
| 2026_07_03_Allgemeinverfügung_Feuer_und_Feuerwerksverbot (PDF, 1.25 MB) | Download | 1 | 2026_07_03_Allgemeinverfügung_Feuer_und_Feuerwerksverbot |
| 2026_07_13 Fischerei_Betretungsverbot_Verfügung (PDF, 121 kB) | Download | 2 | 2026_07_13 Fischerei_Betretungsverbot_Verfügung |