Anlassbewilligungen
Verantwortlich:
Gestützt auf das Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) ist die Gemeinde für das Ausstellen von Anlassbewilligungen zuständig. Sind bei Grossveranstaltungen und Veranstaltungen ausserhalb der Bauzone kantonale Bewilligungen nötig, so koordiniert die Gemeinde diesen Prozess. Die Oberausicht liegt bei der Bau- und Werkkommission, der administrative Teil der Arbeiten wird durch die Gemeindeverwaltung erledigt. Für die Entsorgung der entstehenden Abfälle finden Sie zudem im Anhang das Entsorgungskonzept der Umweltkommission sowie ein Informationsblatt dazu. Bitte halten Sie sich an dieses Vorgaben.
Publikationen
|