Die Gemeinden erheben auf Grund der kantonalen Steuergesetze Steuern, legen aber die Steuersätze für die Gemeindesteuern selber fest.
Die Steuersätze in unserer Gemeinde finden Sie hier.

Wenn Sie beim Bezahlen der Gemeindesteuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen infolge verspäteter Zahlungen. Dies bedeutet, dass Sie die aufgedruckte Referenznummer (27 Stellen) jeder Rechnung erfassen müssen.
Haben Sie einen Einzahlungsschein verloren? Dann wenden Sie sich bitte an uns, wir drucken Ihnen einen neuen aus.

Steuererklärungen
Zuständiges Amt:  Kantonales Steueramt

Die Zustellung der Steuererklärung erfolgt jeweils im Februar durch das Kantonale Steueramt. Eingabefrist ist der 31. März.

Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, mit dem der Steuererklärung beiliegenden Formular um eine Verlängerung der Eingabefrist zu ersuchen.

Unbedingt beachten:
Die Steuererklärung ist mit dem zugestellten Couvert beim Kantonalen Steueramt einzureichen, nicht bei der Gemeinde. Auch Gesuche um Verlängerung der Eingabefrist sind an das Kantonale Steueramt und nicht an die Gemeinde zu richten.

Formulare für Ihre Steuererklärung finden Sie unter diesem Link.

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