Im Umweltschutzreglement sind die Rechte, Pflichten und die Aufgabenzuteilung sowie die Zuständigkeiten im Bereich Umweltschutz geregelt (von der Gemeindeversammlung am 24.01.2013 genehmigt).
Da der Kanton den Gemeinden im Bereich Umwelt kein Reglement vorschreibt, muss es auch nicht zur Genehmigung eingereicht werden.

Informationen

Datum
24. Januar 2012
Herausgeber/-in
Gemeindeverwaltung
Autor/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
Umweltschutzreglement.pdf (PDF, 357.35 kB) Download 0 Umweltschutzreglement.pdf

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