Flüssiggas-Reglement für VeranstaltungenWer an einer öffentlichen Veranstaltung in der Einwohnergemeinde L-N eine Flüssiggas-Anlage einsetzen will, ,muss dies zwingend auf dem Anlassgesuch-Formular angeben und die Bestimmungen des vom Gemeinderat am 15. Januar 2019 verbindlich erklärten Reglements über das sichere Verwenden von Flüssiggas-Anlagen des Arbeitskreises LPG einhalten.
Zugehörige Dienstleistung: Anlassbewilligungen
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