start.integration

Die Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.

Mit dem Projekt start.integration hat der Kanton Solothurn die Funktion der Integrationsbeauftragten per 2018 auf die Einwohnergemeinden übertragen.

Ziel: Neuzugezogene Personen aus dem Ausland sollen ihre Integration von Anfang an selbständig in die Hand nehmen können. Das heisst, sie sind sich ihrer Integrationspflicht bewusst und kennen die Erwartungen der Gemeinde sowie die Angebote und Massnahmen zur Integrationsförderung.

Die praktische Umsetzung umfasst folgendes:

Informieren: Die Integrationsbeauftragte begrüsst und informiert Personen, welche direkt vom Ausland nach Lüsslingen-Nennigkofen ziehen mit einem individuell auf sie ausgerichteten Erstinformationsgespräch, über Ihre Rechte und Pflichten, Integrationsangebote und die wichtigsten hiesigen Lebensbedingungen. Sie sollen gute und faire Startbedingungen für ihr Leben im Kanton Solothurn erhalten.

Fördern: Allein die Erstinformation garantiert jedoch keine erfolgreiche Integration. Es sind die sogenannten Regelstrukturen, wie z.B. Vereine, Schulen, Kindergärten, Arbeitsorte oder allgemein die Kontakte im Dorf, die eine Integration überhaupt erst möglich machen. Nur wenn Begegnung und Austausch stattfindet, kann die soziale Eingliederung geschehen.

Die Neuzuzüger und Neuzuzügerinnen kümmern sich eigenverantwortlich um ihre Integration und besuchen bei Bedarf Integrationsangebote, wie beispielsweise einen Deutsch-Integrationskurs oder berufliche Fördermassnahmen.

Lokale Integrationsangebote:

Vereine: Vereinsliste Lüsslingen-Nennigkofen

Deutsch-Integrationskurse: Verzeichnis Deutsch-Integrationskurse

Zahlreiche Integrationsangebote im Kanton Solothurn: Link zu Stiftung Benevol

Fordern: Die Gemeinde vereinbart mit Personen, bei denen Schwierigkeiten bei der selbständigen Integration auftreten, individuelle Integrationsleistungen. Der Kanton kann Sanktionen aussprechen.

Mit start.integration wird die Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern jedoch nicht neu erfunden, sondern nur vervollständigt. Denn Integration passiert bereits heute, tagtäglich und zum allergrössten Teil, wo sich Menschen begegnen, sei es bei der Arbeit, in einem Verein, in der Schule oder beim Einkaufen. Es ist wichtig zu verstehen, dass Integration kein Messinstrument ist, sondern die Aufgabe aller. Damit Integrationsprozesse zum Wohle der gesamten Gesellschaft erfolgreich verlaufen können, steht auch die einheimische Bevölkerung in der Pflicht, sich an den Integrationsprozessen zu beteiligen. Engagement zahlt sich langfristig aus. Integrationsförderung ist auch Präventionsarbeit.