Gestützt auf das neue Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) ist seit dem 01.01.2016 die Gemeinde für das Ausstellen von Anlassbewilligungen zuständig. Sind bei Grossveranstaltungen und Veranstaltungen ausserhalb der Bauzone kantonale Bewilligungen nötig, so koordiniert die Gemeinde diesen Prozess. Mit dem Vollzug wurde die Bau- und Werkkommission beauftragt, wobei der administrative Teil der Arbeiten von der Gemeindeverwaltung erledigt wird.
Im Anhang finden Sie die Gesuchs-Formulare. Bitte beachten Sie, dass für Kleinanlässe 6 Wochen zum Voraus ein Gesuch eingereicht werden muss, für Grossanlässe mindestens 3 Monate zum Voraus.
Die Bewilligungsgebühren stützen sich auf den Gebührentarif der Einwohnergemeinde ab (5. Gebühren Anlassbewilligungen).
Ab dem 1.1.2019 muss neu angegeben werden, ob bei einem Anlass eine Flüssiggas-Anlage eingesetzt wird (auch Gasgrills fallen darunter). Dazu ist das Flüssiggasreglement des Arbeitskreises LPG zu beachten.
Bei Fragen zum Vorgehen beantworten wir gerne Ihre Fragen.