Die Gemeinde ist gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Das Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden zweiten Montag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Kehrichtsäcken bereit, welche mit den korrekten KEBAG-Gebührenmarken versehenden sind. Nur so entrichten sie die Kehrichtgebühr ordnungsgemäss.

Weitere Informationen sind unter der Rubrik Entsorgung zu finden.

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