Abfall
Verantwortlich: Bartlome, Stefan Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.
Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden zweiten Montag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Kehrichtsäcken bereit, welche mit den korrekten Gebührenmarken versehenden sind. Die Gebührenmarken sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Weitere Informationen sind unter der Rubrik Abfall zu finden. Preis: mit Gebührenmarken Dokument 2021_Entsorgungskalender.pdf (pdf, 74.8 kB) Publikationen
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