Die Gemeinden erheben auf Grund der kantonalen Steuergesetze Steuern, legen aber die Steuersätze selber fest.
Der Gemeindesteuersatz unserer Gemeinde beträgt für das Jahr 2017
- Natürliche Personen 120 % der einfachen Staatssteuer
- Juristische Personen 120 % der einfachen Staatssteuer
Wenn Sie beim Bezahlen der Gemeindesteuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen infolge verspäteter Zahlungen.
Haben Sie einen Einzahlungsschein verloren? Dann wenden Sie sich bitte an uns, wir drucken Ihnen einen neuen aus.
Steuererklärungen Zuständiges Amt:
Kantonales Steueramt, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn Die Zustellung der Steuererklärung erfolgt jeweils im Februar durch das Kantonale Steueramt. Eingabefrist ist der 31. März.
Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, mit dem der Steuererklärung beiliegenden Formular um eine Verlängerung der Eingabefrist zu ersuchen.
Unbedingt beachten: Die Steuererklärung ist mit dem zugestellten Couvert beim Kantonalen Steueramt einzureichen, nicht mehr bei der Gemeinde. Auch Gesuche um Verlängerung der Eingabefrist sind an das Kantonale Steueramt und nicht mehr an die Gemeinde zu richten. Die Steuererklärung oder einzelne Formulare können vom Internet heruntergeladen werden (
www.steueramt.so.ch).
Die CD-ROM kann am Schalter der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.