Sie sind verantwortlich, dass die Einwohnergemeinde Kenntnis von einer Hundehaltung hat sowie die Daten für die Anmeldung oder Anpassung im AMICUS-Register erhält. Bitte melden Sie der Verwaltung auch, wenn Sie Ihr Tier weggeben haben oder es verstorben ist.
Für Hunde, die per Stichdatum 1. April älter als 6 Monate sind, muss die Hundesteuer bezahlt werden.

Jeweils im April oder Mai erhalten Sie für Ihren Hund/Ihre Hunde die Rechnung für die Hundesteuer zugestellt. Es gibt kein Kontrollabzeichen mehr.

Pro Hund beträgt die für das Jahr 2024 Gebühr Fr. 80.00. Die Abgabe an den Kanton von Fr.  Fr. 40.00/Hund und Jahr entfällt, wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage.

Für den Unterhalt der Hunde-Kotentsorgungsbehälter ist der Gemeindearbeiter, Nico Wassermann, zuständig.

Bild eines Berner Sennenhundes

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