Anlassbewilligungen
Verantwortlich:
Gestützt auf das neue Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) ist seit dem 01.01.2016 die Gemeinde für das Ausstellen von Anlassbewilligungen zuständig. Sind bei Grossveranstaltungen und Veranstaltungen ausserhalb der Bauzone kantonale Bewilligungen nötig, so koordiniert die Gemeinde diesen Prozess. Mit dem Vollzug wurde die Bau- und Werkkommission beauftragt, wobei der administrative Teil der Arbeiten von der Gemeindeverwaltung erledigt wird. Für die Entsorgung der entstehenden Abfälle finden Sie zudem im Anhang das Entsorgungskonzept der Umweltkommission sowie ein Informationsblatt dazu. Bitte halten Sie sich an dieses Vorgaben.
Publikationen
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