Sie sind verantwortlich, dass die Einwohnergemeinde Kenntnis von einer Hundehaltung hat sowie die Daten für die Anmeldung oder Anpassung im AMICUS-Register erhält. Bitte melden Sie der Verwaltung auch, wenn Sie ein Tier weggeben oder es verstorben ist.
Für Hunde, die per Stichdatum 1. April älter als 6 Monate alt sind, muss die Hundesteuer bezahlt werden. Jeweils im April erhalten Sie für Ihren Hund/Ihre Hunde die Rechnung für die Hundesteuer zugestellt. Es gibt kein Kontrollabzeichen mehr.
Gebühr | gültig | Kosten |
Abgabe an Kanton und Gemeinde | 1 Jahr | Fr. 120.-- total |