AbmeldungSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort für die Zukunft alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen vor oder nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Das Abmeldungsformular finden Sie im Anhang unten. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde als solche ist gratis, bei der Abmeldung wird Ihnen aber gleich der geschuldete Anteil an die Abfallgrundgebühr und die Gemeindewerkersatzabgabe des laufenden Jahres in Rechnung gestellt. Dokument 2019_Abmeldeformular.pdf (pdf, 267.5 kB) Publikationen
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