Jedes Jahr finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Im Juni die Rechnungsgemeindeversammlung, im November die Budget-Gemeindeversammlung.
Neu werden die Gemeindeversammlungen wieder in der Pfarrscheune durchgeführt, Ausnahmen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Ort

Pfarrscheune
Dorfstrasse 42
4574 Lüsslingen

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung ist unter anderem zuständig für:
  • Genehmigung Budget und Gemeinderechnung
  • Genehmigung von Krediten, die über der Finanzkompetenz des Gemeinderates liegen
  • Festlegung des Steuerfusses
  • Genehmigung von Reglementen
  • Genehmigung Landerwerb oder Veräusserung von Gemeindeeigentum
  • usw.

Kompetenzen

Die detaillierten Kompetenzen und Aufgaben sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung festgelegt. Letztere finden Sie bei den Downloads.

Voraussetzungen

Einwohnerinnen und Einwohner von Lüsslingen-Nennigkofen mit Schweizer Bürgerrecht können ab dem 18. Altersjahr an der Gemeindeversammlung abstimmen und mitdiskutieren.
Die Gemeindeversammlungen sind öffentlich.

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Datum Sitzung

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