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10.04.2021 23:41:00
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Urnenstandort | Das Wahlbüro befindet sich im Gemeindehaus, Bürenstrasse 104, 4574 Nennigkofen |
Urnen Öffnungszeiten | Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr |
Hinweis | Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
Bedingungen / Voraussetzungen | Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus gegen eine Gebühr (kant. Vorschrift) verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises persönlich auf der Gemeindeverwaltung abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
Brieflich abstimmen | Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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Kontakt | wahlbuero@luesslingen-nennigkofen.ch |