Schutz vor dem Corona-VirusDer Bundesrat hat am 24. Februar 2021 per 1. März 2021 erste Lockerungen beschlossen (siehe Anhang 0). Falls Sie dazu Detailfragen haben, so finden Sie auf dazu viele Antworten in Anhang 1. Die am 21. Januar 2021 vom Volkschulamt vorgeschriebene Maskenpflicht für dei 5./6. Klasse gilt nach wie vor. Die Masken werden von der Primarschule zur Verfügung gestellt. Die Bevölkerung ist daher aufgerufen, weiterhin die Regeln einzuhalten, um mitzuhelfen, dass die Fallzahlen weiter sinken und tief bleiben. Bei Verdacht auf eine Ansteckung oder wenn Symptome auftreten, soll man sich unbedingt testen lassen. All diese Auflagen fordern ihren Tribut. In Anhang 3 finden Sie verschiedene Hilfsangebote rund um die psychische Gesundheit. Für grundsätzliche Informationen zum Virus verweisen wir Sie auf die Webseite des Kanons und des Bundesamtes für Gesundheit: Corona - Kanton SO Für Seniorinnen und Senioren besteht zudem die Möglichkeit, sich auch bei Fragen zu Corona an die Pro Senectute zu wenden (siehe Anhang 5) Downloads finden Sie unter: Informationen zu den getroffenen Massnahmen in unserer Gemeine finden Sie separat bei den Neuigkeiten.
Datum der Neuigkeit 31. März 2021
|